„Jede Kirchengemeinde muss einen Kirchenvorstand haben.“ heißt es in der Kirchenverfassung und auch in unserer Kirchengemeindeordnung.
Nach der Kirchenverfassung und evangelischem Grundverständnis leitet der Kirchenvorstand gemeinsam mit dem Pfarramt die Kirchengemeinde. Leitung bedeutet: planen, entwickeln, ordnen, entscheiden. Bei der Arbeit des Kirchenvorstandes geht es also um strategische und konzeptionelle Festlegungen.
Der Kirchenvorstand trifft die Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde. Dabei geht es um theologische Themen ebenso, wie um finanzielle und personelle Entscheidungen. Welche Arbeitsschwerpunkte gesetzt werden angesichts knapper werdender Finanzmittel und wohin der Weg der Gemeinde in den nächsten Jahren gehen wird, das entscheidet vor allem der Kirchenvorstand.
Das Leben einer Kirchengemeinde ist vielfältig. Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Ältere Menschen - sie alle prägen es. Musik, Kindergruppen, Konfirmandenarbeit, Frauenkreise, Besuchsdienstkreise - zu vielen Bereichen der Gemeindearbeit muss der Kirchenvorstand von Zeit zu Zeit Entscheidungen treffen.
Mit seiner Arbeit trägt er wesentlich zum Gelingen des kirchlichen Lebens in einer Gemeinde bei. Er nimmt auch die Dienstaufsicht für die hauptberuflich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr. Hieraus entstehen Rechte und Pflichten von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeugnis.